• Allgemeine Teilnahmebedingungen Wettbewerbe

    Leo's Abenteuerpark

    Nachfolgend findest du die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den von uns über die eigenen Kommunikationskanäle bzw. über die von Drittanbietern veröffentlichten Wettbewerben der Leo’s Abenteuerpark GmbH (c/o Leo’s AB Köpmangatan 30/417/50133 mit den Tochtergesellschaften Leo’s Abenteuerpark, im Text auch Leo’s genannt). Mit Teilnahme an einem Wettbewerb erklärst du dich mit unseren Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Diese Wettbewerbsbedingungen gelten, sofern in einem spezifischen Wettbewerb-Post (unten definiert) nichts anderes angegeben ist. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen einem Wettbewerb-Post und diesen Wettbewerbsbedingungen gilt der Wettbewerb-Post vorrangig vor den Geschäftsbedingungen.

    Spezifische Bedingungen für den Wettbewerb
    Die spezifischen Bedingungen für jeden Wettbewerb und den möglichen Gewinn/Preis werden in dem von Leo’s veröffentlichten Wettbewerb-Post über den entsprechenden Weg, also in Social Media, auf leosabenteuerpark.de oder einem anderen unserer Kommunikationskanäle, bekannt gegeben. Der Wettbewerb dauert für den im Wettbewerb-Post angegebenen Zeitraum. Einsendungen, die nach Ablauf des Wettbewerbs bei Leo’s eingehen, werden für den Wettbewerb nicht mehr berücksichtigt. Leo’s ist weder für technische noch andere Probleme verantwortlich, die eine Teilnahme am Wettbewerb beeinflussen oder sich auf das Ergebnis des Wettbewerbs auswirken können.

    Wie behandeln wir deine persönlichen Daten?
    Mit Teilnahme an einem Wettbewerb wird ein Family-Konto in unserem Mitgliederclub eingerichtet. Hier erfährst du mehr darüber, wie wir deine persönlichen Daten behandeln.

    Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
    Die Teilnehmer müssen 18 Jahre alt sein oder das Einverständnis der Eltern haben, an dem Wettbewerb teilzunehmen zu dürfen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Gewinner wird persönlich per Telefon oder E-Mail kontaktiert. Die Namen von Gewinnern werden über unsere öffentlichen Kommunikationskanäle bekannt gegeben.

    Du hast andere Fragen zu unseren Wettbewerben?
    Wenn du Fragen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten hast oder eines deiner Rechte ausüben möchtest, wende dich bitte an customer-service@leosabenteurpark.de.

    Wie wird der Gewinner ermittelt?
    Sofern nicht anders angegeben, wählen Mitarbeiter von Leo’s die Gewinner aus. Die Entscheidung muss nicht begründet und kann nicht angefochten werden. Ein Umtausch des Preises ist nicht möglich. Der Gewinner ist für die Zahlung der möglicherweise mit dem Preis verbundenen Steuern verantwortlich. Sollte Leo’s nach angemessenen Bemühungen nicht in der Lage sein, den Gewinner innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Wettbewerbs per E-Mail zu erreichen, oder sollte der Gewinner die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht erfüllen, behält sich Leo’s das Recht vor, nach Möglichkeit einen neuen Gewinner auszuwählen. Mitarbeiter von Leo’s sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

    Leo’s behält sich das Recht vor, Beiträge vom Wettbewerb auszuschließen, ohne den Teilnehmer zu benachrichtigen, wenn Leo’s davon ausgeht, dass der Teilnehmer die Wettbewerbsregeln nicht einhält oder wenn der Beitrag als illegal, anstößig oder anderweitig ethisch oder moralisch unangemessen erachtet wird. Grundlage dieser Wettbewerbsbedingungen ist das schwedische Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten werden von schwedischen Gerichten entschieden, wobei das Bezirksgericht Stockholm die erste Instanz ist.

    Spezifisch für Wettbewerbe in öffentlichen Kommunikationskanälen (Social Media)
    Sind Wettbewerbe in öffentlichen Kommunikationskanälen veröffentlicht, werden sie in keiner Weise von der gewählten Social Media-Plattform (wie zum Beispiel Facebook oder Instagram) gesponsert, genehmigt oder verwaltet oder sind mit ihr verbunden. Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, muss man ein öffentliches Profil haben. Das eigene Social Media-Profil muss außerdem in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform erstellt worden sein. So muss man etwa eine Vollversion von Instagram/Facebook haben.